Persönliche Erklärung von Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Jörg Tauss u.a.

Erklärung gemäß § 31 GO-BT der Abgeordneten

Edelgard Bulmahn, MdB Ulla Burchardt, MdB Jörg Tauss, MdB ... ... ... zur namentlichen Abstimmung über ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c) und eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes Zu unserem Abstimmungsverhalten geben wir zu Protokoll:

Die Reform unseres föderalen Systems war und ist überfällig. Klare Zuordnung der politischen Verantwortung, transparente Verfahren und mehr Demokratie durch Stärkung der Parlamente: Das sind Ziele, die wir auch nachdrücklich teilen. Mit unserer Zustimmung zu der vorliegenden Verfassungsreform wollen wir grundsätzlich anerkennen, dass es hier zu substanziellen Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Verfassungsentwurf gekommen ist. Wir stellen fest, dass insbesondere in den letzten Verhandlungsrunden noch wichtige Verbesserungen in den Organisations- und Verfahrensfragen erreicht worden sind wie auch in der Verteilung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern, hier vor allen Dingen im Bildungsbereich.

In der Wissensgesellschaft betreffen Bildungs- und Qualifizierungsfragen die existenziellen Interessen des Einzelnen wie der Gesellschaft als ganzes. Bildung ist zentrale Voraussetzung für Innovationsfähigkeit und damit für Zuwächse in Wertschöpfung, Wachstum und Beschäftigung. Die Befunde der nationalen und internationalen Studien sind eindeutig: Das Fundament des Innovationsstandorts Deutschland hat tiefe Risse. Seit anderthalb Jahrzehnten stagnieren das Qualifikationsniveau der Bevölkerung ebenso wie die gesamtstaatlichen Ausgaben für Bildung. Das deutsche Bildungssystem ist nicht leistungsfähig genug, alle Menschen mit der bestmöglichen Bildung zu versorgen und alle Begabungsreserven auszuschöpfen. Soziale Auslese ist ein wesentliches Merkmal, zunehmende Bildungsarmut und damit soziale Armut sind die eine Folge, zu wenig Hochqualifizierte und damit drohender Fachkräftemangel die andere. Die Korrelation von Bildungsdefiziten mit der Wachstums- und Innovationsschwäche in Deutschland ist evident. Um die Negativtrends umzudrehen, bedarf es eines kooperativen Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungssystems und gemeinsamer Kraftanstrengungen von Bund und Ländern. Mit dem im Verfassungsentwurf zunächst vorgesehenen Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf den existentiellen Handlungsnotwendigkeiten nicht gerecht und eine Zustimmung wäre von daher nicht zu verantworten gewesen.

Wir begrüßen deshalb nachdrücklich, die nunmehr vorgenommene Klarstellung im Art. 91b GG zur gemeinsamen Förderung von Lehre und Forschung an den Hochschulen. Damit ist eine eindeutige verfassungsrechtliche Grundlage für die gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder und zwar sowohl im investiven wie auch im nichtinvestiven Bereich geschaffen worden. Angesichts der herausragenden Bedeutung, die die Wissenschaft, Forschung und eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Studierenden für die Zukunft unseres Landes hat, ist dies ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bisherigen Verfassungsentwurf.

Wir bedauern allerdings, dass durch die Neufassung des Art. 91b GG und des 104b Abs. 1 GG eine umfassende Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich ausgeschlossen wird. Erfolgreiche Bildungsprogramme wie SINUS oder das Ganztagsschulprogramm haben vielmehr deutlich gemacht, das Initiativen des Bundes auch im Schulbereich für die Weiterentwicklung des Bildungswesens sinnvoll und wünschenswert sind. Wir verbinden unsere Zustimmung deshalb mit der Erwartung, dass dieser weltweit einzigartige Ausschluss der Kooperation nach vier Jahren vor dem Hintergrund der Erfahrungen überprüft wird.

Wir gehen bei der im neuen Art. 143c GG vorgesehenen Kompensation des Bundes für den Wegfall des HBFG vorgesehenen Zweckbindung der Finanzzuweisungen an die Länder bis 2013 davon aus, dass diese die Bundesmittel wie bisher mit 50% gegenfinanzieren.

Auf der anderen Seite haben wir weiterhin erhebliche Bedenken in den folgenden Punkten: 1. Die vorgesehenen Regelungen zu Kostenfolgen von Bundesgesetzen können unseres Erachtens zu weiteren Zustimmungsrechten des Bundesrates führen. 2. Das Erforderlichkeitskriterium bleibt zum Teil erhalten, was die bekannte Rechtsunsicherheit nicht beseitigt. 3. Das Abweichungsrecht birgt die Gefahr einer großen Unübersichtlichkeit im Rechtssystem. 4. Wir nehmen die Sorgen ernst, dass ein in 16 Rechtseinheiten zersplittertes öffentliches Dienstrecht zu einer deutlichen Verringerung der Leistungskraft des öffentlichen Dienstes und zu einer erheblichen Einschränkung der Mobilität für die Beschäftigten führen kann. Letzteres wäre gerade für den Wissenschaftsbereich fatal. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist ein wesentlicher Standortvorteil für alle.

Grundsätzlich stellen wir fest: Der solidarische Föderalismus war bisher ein Fundament der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik. Dieses Fundament darf nicht zerstört werden durch einen Wettbewerbsföderalismus, der gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Solidarität erschwert oder gar verhindert. Wir halten einen Wettbewerbsföderalismus, der das Partikularinteresse vor das Gesamtinteresse stellt, für schädlich für die Zukunft Deutschlands. Wettbewerb funktioniert nur, wenn das Eigeninteresse auch dem Gesamtinteresse dient. Die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse muss auch für die Zukunft zentrales politisches Ziel und Verfassungsauftrag bleiben. Hieran haben sich auch die vorgesehenen Verhandlungen über die Neuordnung der zukünftigen Finanzbeziehungen von Bund und Ländern und der Länder zu orientieren.