Ältestenrat
Seit meiner Wahl zur Bundestagsvizepräsidentin im Oktober 2013 bin ich ebenfalls Mitglied des Ältestenrats des Deutschen Bundestages. Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie 23 weiteren Abgeordneten, die von den Fraktionen entsandt werden. Bei den Mitgliedern des Ältestenrats handelt es sich meistens um erfahrene Abgeordnete.
Der Ältestenrat unterstützt den Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit und sorgt für einen koordinierten und möglichst reibungslosen Arbeitsablauf im Bundestag. Außerdem ist der Ältestenrat der Ort, an dem aufgetretene Streitigkeiten besprochen und geschlichtet werden. Wegen der Aufgabenfülle setzt der Ältestenrat Kommissionen ein, die ihn fachlich unterstützen.
Eine wichtige Aufgabe des Ältestenrates ist es, zwischen den Fraktionen zu vermitteln. So erörtert der Präsident mit dem Ältestenrat zahlreiche Fragen, die sich beispielsweise auf die Zeitplanung der Ausschüsse, die Überweisung der Gesetzentwürfe in die Ausschüsse oder die Rechte der Abgeordneten beziehen.
Dabei werden Vereinbarungen angestrebt, die möglichst von allen Fraktionen akzeptiert werden können. Auch auftretende Streitigkeiten in den Plenarsitzungen können häufig in Sitzungen des Ältestenrates geklärt werden.