Bei der Transparenz von Nebeneinkünften spielen CDU, CSU und FDP ein doppeltes Spiel. Öffentlich fordern sie lautstark Nebeneinkünfte zu veröffentlichen, im Bundestag stimmen sie jedoch dagegen. Heute hat die schwarz-gelbe Mehrheit im Deutschen Bundestag verhindert, dass alle Abgebordneten ihre gesamten Nebeneinkünfte auf Euro und Cent öffentlich machen müssen. In einem gemeinsamen Antrag hatten SPD und Grüne gefordert, das Abgeordnetengesetz entsprechend zu ändern.

„Die Offenlegung der Nebeneinkünfte muss selbstverständlich und transparent sein. Die Wählerinnen und Wähler müssen die Möglichkeit haben, sich über die politischen und beruflichen Aktivitäten der Abgeordneten informieren zu können.“, so die hannoversche Bundestagsabgeordnete Edelgard Bulmahn.

Nach den für alle Abgeordneten geltenden Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages müssen auch heute schon Nebentätigkeiten beim Bundestagspräsidenten angezeigt und veröffentlich werden. Die bisher recht niedrig angesetzte Höchststufe war jedoch irreführend, weil sie wesentlich höher liegende Vergütungen nicht deutlich machte. Jegliche Vorschläge dieses Dilemma zu beheben wurden bereits in der Vergangenheit von schwarz-gelb immer wieder blockiert.

Bulmahn selbst ist in keinem Aufsichtsrat tätig und hat auch keinen Zweitjob als Rechtsanwältin, Wirtschaftsberaterin oder ähnliches. Sie ist daher keinem anderen Unternehmen oder einer Organisation verpflichtet. Für ihr ehrenamtliches Engagement im Kuratorium der Deutschen Telekom – Stiftung erhält sie eine Aufwandsentschädigung, die sie jedoch direkt für gemeinnützige Zwecke spendet.