Deutscher Bundestag entscheidet sich für eine begrenzte Zulassung der Prämimplantationsdiagnostik
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben sich in den letzten Monaten in großer Ernsthaftigkeit und Sorgfalt mit der Frage auseinandergesetzt, wie ein gesetzlicher Rahmen für die Präimplantationsdiagnostik (PID) gestaltet sein muss, der ausgehend von dem unveränderbaren Auftrag des Grundgesetzes, die Würde des Menschen zu schützen, rechtliche Klarheit und rechtliche Kohärenz herstellt. Zur Entscheidung einer begrenzten Zulassung der PID erklärt die hannoversche Abgeordnete Edelgard Bulmahn:
„Ich selbst habe am mit Mehrheit beschlossenen Gesetzentwurf mitgewirkt. Es gab zwei wichtige Gründe, dich mich zu dieser Position veranlasst haben. Erstens bin ich überzeugt, dass der Gesetzgeber kein Elternpaar dazu zwingen darf, sich für ein behindertes Kind zu entscheiden, wenn die Eltern und besonders die Mutter sich psychisch oder gesundheitlich dazu nicht in der Lage sehen. Als Gesetzgeberin bin ich verpflichtet, sowohl das Leben und die Würde der Mutter wie auch des ungeborenen Kindes zu schützen.
Die gelegentlich vorgetragenen Argumente, eine solche Entscheidung würde leichtfertig von Müttern getroffen werden, teile ich nicht. Wer sich zu einer künstlichen Befruchtung entschließt, muss sich nicht nur einer enorm belastenden Hormontherapie unterziehen, sondern steht auch unter einem ungeheuer großen psychischen Druck.
In vielen Ländern der Welt, vor allem in Europa und in den USA ist die PID mit einer nachfolgenden Auswahlentscheidung der Frau derzeit zugelassen. Obwohl weltweit etwa 600.000 Behandlungen zur künstlichen Befruchtung durchgeführt werden, wurden z.B. im Jahr 2006 nur in etwas mehr als 1.800 Fällen und damit nur bei 0,3% der Behandlungen auch eine PID angewandt. Dies zeigt, dass die Indikation zur Präimplantationsdiagnostik sehr streng gehandhabt wird und damit der befürchtete Dammbruch durch eine begrenzte Zulassung in Deutschland nicht zu erwarten ist.
Zu den immer wieder gestellten Fragen die sich mit dem Beginn des menschlichen Lebens auseinandersetzen, verweise ich auf die Stellungnahme der wissenschaftlichen Akademien, die zu Recht darauf hinweisen, dass eine wissenschaftlich gesicherte Zeitpunktbestimmung für den Beginn des menschlichen Lebens nicht möglich ist. Wissenschaftlich unstrittig ist, dass eine künstliche Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle und die Konstituierung eines eigenen Genoms allein nicht zur Entwicklung eines Embryos und eines Menschen führt. Bis heute kann sich ohne die Mutter kein menschliches Leben entwickeln. Diesen Zusammenhang nicht anzuerkennen ist weder wissenschaftlich tragfähig noch entspricht es dem Werteempfinden der Menschen.
Das uneingeschränkte Verbot der PID bei einer gleichzeitigen Tolerierung anderer Verfahren zur Verhinderung oder zum Abbruch einer Schwangerschaft würde zudem aus meiner Sicht einen Wertungswiderspruch darstellen, der sich nicht rechtfertigen ließe. So ist zum Beispiel im Gendiagnostikgesetz die Pränataldiagnostik (PND) geregelt. Danach kann ein rechtmäßiger Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden, wenn die PND ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung ergibt und für die Mutter ein Leben mit dem erkrankten Kind nicht zumutbar ist. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, eine bestmögliche Kohärenz zwischen den verschiedenen rechtlichen Regelung in diesem Feld herzustellen, weil nur dann Gesetze ihre normative Wirkung entfalten. Dies ist aus meiner Sicht mit der mehrheitlichen Entscheidung des Deutschen Bundestages erreicht worden.
Eine der wichtigsten Aufgaben einer Politikerin liegt meiner persönlichen Überzeugung nach darin, die Würde eines jeden Menschen ohne Ansehen des Geschlechts, der Herkunft oder Behinderung in jeder politischen Entscheidung zu schützen. Deshalb habe ich mich persönlich immer mit Nachdruck für eine inklusive Bildung aller Kinder eingesetzt. Inklusive Bildung schließt im Übrigen ausdrücklich besondere Förderung und Unterstützung für diejenigen Menschen ein, die aus welchen Gründen auch immer unter einer körperlichen, psychischen oder auch sozialen Beeinträchtigung leiden. Sie brauchen unsere besondere Solidarität und Unterstützung, nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten. Hier werde ich mich auch in Zukunft dafür einsetzen dass Bildungschancen, Arbeitsmöglichkeiten und die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, erheblich verbessert werden. Hier gibt es leider zu viele Sonntagsreden.
Ich teile allerdings nicht die Auffassung, dass die Zulassung der PID generell zu einem Selbstverständnis führt, das Krankheit nicht sein darf, bzw. dass ein gelingendes Leben von gelingender Technik abhängig wird. Behinderungen werden immer Teil des menschlichen Lebens sein. Das ist auch die vorherrschende Erfahrung der Menschen. Viele erleben in ihrer unmittelbaren Umgebung, wie durch Unfall oder Krankheit Menschen von heute auf morgen dauerhafte Behinderungen erleiden. Viele Behinderungen entstehen im Übrigen auch erst während der Schwangerschaft oder während der Geburt. Daher ist niemand vor dem Risiko schwerwiegender Erkrankungen oder einer Behinderung geschützt.“