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Hochschulrahmengesetz

Die Bundesregierung hat mit dem Hochschulrahmengesetz die Möglichkeit eröffnet, die Autonomie der Hochschulen zu stärken. Mit der Einführung der international gleichwertigen Abschlüsse Bachelor und Master wird das Studienangebot den Herausforderungen der Zukunft gerecht. Die neuen Juniorprofessuren stärken die Selbständigkeit von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern an der Hochschule. Das BMBF wird die Modernisierung der Hochschulen weiter voranbringen.

Die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Hochschulbereich sind in Deutschland zwischen Bund und Ländern geteilt; die Verantwortung für den laufenden Betrieb der Hochschulen liegt dabei fast ausschließlich bei den Ländern. Der Bund hat die Kompetenz für die Festlegung der allgemeinen Prinzipien für die Gestaltung des Hochschulwesens, die im Hochschulrahmengesetz des Bundes (HRG) niedergelegt sind. Auf der Basis des HRG erlassen die 16 Länder ihre Hochschulgesetze, in denen weitere Einzelheiten geregelt werden.

Das HRG wurde im August 1998 durch eine umfassende Novelle geändert, die das Ziel hatte, die Hochschulen auf neue Anforderungen durch Globalisierung, Internationalisierung und Wettbewerb einzustellen, ihre Autonomie zu verstärken und ihnen größere Spielräume für eigene Profilbildung einzuräumen. Gleichzeitig wurden die Vorschriften entbürokratisiert und der Umfang der Regelungen deutlich zurückgenommen. Weitere wichtige Novellierungen folgten im Jahre 2002. Hierdurch wurden u. a. die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge in das Regelangebot der Hochschulen überführt. Ebenso wurde mit der neuen Kategorie "Juniorprofessur" die Personalstruktur der Hochschulen modernisiert und die Position der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler erheblich gestärkt. Das 2002 in Kraft getretene grundsätzliche Verbot von Studiengebühren für ein Erststudium brachte Rechtssicherheit für alle Studierenden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz jedoch im Januar 2005 für nichtig. Seither haben mehrere Bundesländer Modelle angekündigt oder schon vorgestellt, in anbsehbarer Zeit Studiengebühren auch für das Erststudium zu erheben.

Im Zusammenhang mit internationalen Bestrebungen zur Hochschulreform wie dem Bologna-Prozess sowie durch die bisherigen Novellierungen des HRG und die von Ländern und Bund eingeleiteten Reformmaßnahmen hat sich in den letzten Jahren eine neue Dynamik im deutschen Hochschulbereich entwickelt, stieg die Bereitschaft, sich dem Wettbewerb zu stellen, sich international stärker zu vernetzen und klare Leistungsprofile zu entwickeln. Die Zahlen

In Deutschland gibt es (2003/2004) 365 Hochschulen, davon 100 Universitäten und Gesamthochschulen, sechs Pädagogische Hochschulen, 16 Theologische Hochschulen, 52 Kunsthochschulen, 162 Allgemeine Fachhochschulen und 29 Verwaltungsfachhochschulen. Unter den 365 Hochschulen sind 95 nichtstaatliche Hochschulen. 2003/2004 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2,01 Millionen Studierende, davon über 47,4% Frauen. Etwa 72,7% der Studierenden waren an Universitäten, 27,3% an Fachhochschulen eingeschrieben. Die Zahl der Studienanfänger stieg im Studienjahr 2003/2004 auf über 377.000 an. In Deutschland machen damit die Studienanfänger 37,5% eines Altersjahrganges aus. Im OECD-Durchschnitt liegt dieser Anteil bei 51% eines Jahrgangs.

Hochschulbau

Der Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken ist seit 1969 eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern und als solche in Art. 91a Abs. 1 Grundgesetz (GG) verankert. Der Bund trägt dabei grundsätzlich die Hälfte der in jedem Land entstehenden Investitionsausgaben eines in den Rahmenplan aufgenommenen Hochschulbauvorhabens.

Zur Ausführung der Gemeinschaftsaufgabe ist 1969 das Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) verabschiedet worden. Danach haben Bund und Länder jedes Jahr gemeinsam einen Rahmenplan für den Hochschulbau zu verabschieden. Das Hochschulbauförderungsgesetz regelt das Verfahren dieser Rahmenplanung und enthält die allgemeinen Grundsätze für die Aufgabenerfüllung.

Fachhochschulen

Das BMBF fördert die angewandte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen durch das BMBF-Programm "Anwendungsorientierte Forschung an Fachhochschulen im Verbund mit der Wirtschaft (FH³)", den Ausbau und Neubau der Fachhochschulen im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes , die Weiterentwicklung der Fachhochschulen u. a. im Rahmen des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms (HWP) sowie die Einrichtung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg und der Abteilung Remagen der Fachhochschule Koblenz als Ausgleichsmaßnahmen für die Verlagerung von Teilen der Bundesregierung nach Berlin.

Strukturfragen der Hochschulmedizin

Das BMBF wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeiten darauf hin, dass die Eigenständigkeit medizinischer Forschung und Lehre wissenschaftlich und finanziell gewahrt, ihre Leistungsfähigkeit verbessert und die Investitionsfinanzierung für die universitären Einrichtungen der Krankenversorgung gesichert wird. Hochschulmedizin ist durch die Verbindung medizinischer Forschung und Lehre mit praktischer Krankenversorgung geprägt.