Schluss mit gläsernen Decken - Die Frauenquote kommt! In vielen Unternehmen ist die gleichberechtige Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen immer noch nicht Realität. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen erreicht werden.

Gl _serne Decken Schluss 2
Die hannoverschen Abgeordneten Caren Marks, Edelgard Bulmahn und Kerstin Tack

Teilhabe von Frauen in Führungspositionen verbessern

In vielen Unternehmen ist die gleichberechtige Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen immer noch nicht Realität. In den TOP-160 Unternehmen in Deutschland beträgt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten gerade 18,9 Pro-zent. Nur fünf von 160 Aufsichtsratsvorsitzenden sind weiblich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositio-nen erreicht werden: Ab 2016 müssen in börsen- und paritätisch-mitbestimmungs-pflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote nicht erfüllt, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl"). Die Quote gilt dabei grundsätzlich für den gesamten Aufsichtsrat als Organ (Gesamterfüllung), d.h. Anteilseignerbank und Arbeitnehmerbank werden nicht separat betrachtet. Jedoch können Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmer dieser Regelung vor jeder Wahl widersprechen, so dass jede Bank für diese Wahl die Min-destquote gesondert zu erfüllen hat (Getrennterfüllung). Bei der Frauenquote geht der Bund mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund min-destens drei Sitze zustehen, soll für diese Mandate ab 2018 sogar eine Quote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein.