Leichtere Entscheidung bei der Organspende
Derzeit stehen in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Sie hätten eine Chance auf ein lebenswertes Leben, wenn rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfügung stünde. Jetzt haben Abgeordnete der fünf Bundestagsfraktionen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine bessere Information aller Bürgerinnen und Bürger über die Organspende sicherstellt.
Darüber hinaus soll der große Abstand zwischen der hohen Organspende-bereitschaft in der Bevölkerung (rund 75%) und dem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende (rund 25%) verringert werden, ohne die Entscheidungs-freiheit des Einzelnen durch eine Erklärungspflicht einzuschränken. Die hannoversche Bundestagsabgeordnete Edelgard Bulmahn unterstützt diesen überparteilichen Antrag.
„Eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger befürwortet die Organspende. Jedoch ist die tatsächliche Anzahl der Spenden noch sehr gering. Mit diesem Antrag sollen die Bürgerinnen und Bürger besser informiert werden, die Bereitschaft ihre Entscheidung zu dokumentieren erhöht und damit Leben gerettet werden“, so Edelgard Bulmahn.
Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen alle Bürgerinnen und Bürger von ihrer Krankenversicherung angeschrieben. Sie werden dabei über die Möglichkeiten der Organspende informiert. Mit dieser Information werden sie gleichzeitig aufgefordert, zu entscheiden, ob sie zu einer Organspende bereit sind. Die Anfrage wird alle zwei Jahre, mit der Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte alle fünf Jahre, wiederholt. Der Antrag sieht jedoch keinen Zwang zu einer solchen Erklärung vor, die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen wird nicht eingeschränkt. Die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger soll dann auf einem Organspendeausweis dokumentiert werden. Auch sollen künftig Organspende-ausweise bei der Ausgabe des Personalausweises oder Führerschein mit ausgehändigt werden.