BAföG-Reform und Gebührenfreiheit
Als ich 1998 Bundesbildungsministerin ins Amt kam, war das BAföG finanziell ausgeblutet. Nur noch 12,6% der Studierenden erhielten überhaupt BAföG. Entsprechend lag Deutschland mit einer Studierendenquote von 28% weit unter OECD-Durchschnitt. Mit der großen BAföG-Reform von 2001 ist es mir gelungen, hier eine Trendwende herbeizuführen. Eckpfeiler der Reform waren eine deutliche Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze, die Begrenzung der Darlehensschulden auf max. 12.250€ und die generelle Öffnung des BAföG für das Studium im Ausland. Im Ergebnis konnte der Anteil der Studierenden, die BAföG erhielten nahezu verdoppelt und die Studierendenquote auf 28,5% erhöht werden.
Die mit der BAföG-Reform bewirkte Ermutigung zum Studium wollte ich mit der Verankerung der Gebührenfreiheit für das berufsqualifizierende Erststudium im Hochschulrahmengesetz absichern. Leider hat das Bundesverfassungsgericht dann jedoch entschieden, dass der Bund dies nicht regeln dürfe. Sachlich halte ich die Gebührenfreiheit nach wie vor geboten. Sie sind sozial ungerecht und schrecken junge Menschen vom Studium ab. Ich bin deshalb froh, dass zumindest die Länder mit SPD-Beteiligung keine Studiengebühren erheben.