[11.2007] Kinderrechte in das Grundgesetz!
Starke Kinder brauchen starke Rechte. Deshalb macht sich die SPD für die Rechte der Kinder stark und setzt sich dafür ein, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Kinderrechte im Grundgesetz bedeuten:
- Kinder haben das Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
- Kinder haben das Recht auf Förderung ihrer Stärken und Talente.
- Kinder haben das Recht, vor Vernachlässigung geschützt zu werden.
- Kinder haben das Recht auf Gesundheit, eine gesunde Umwelt und auf Gewaltfreiheit.
Den staatlichen Schutzauftrag für Kinder stärken.
Unsere Aufgabe ist es, den Kindern zu helfen, ihre Rechte zu verwirklichen und für kindgerechte Lebensbedingungen zu sorgen. Die Grundgesetzänderung wird dazu führen, dass wir die Bedürfnisse von Kindern bei allen politischen Entscheidungen noch stärker in den Blick nehmen müssen. Ebenso erwarten wir positive Auswirkungen auf den Schutz der Kinder. Der Staat muss sein Wächteramt noch ernster nehmen, den Jugendämtern kommt eine noch wichtigere Rolle im Hinblick auf Wahrung des Kindeswohls zu. Der staatliche Schutzauftrag muss stärker präventiv begriffen und ausgefüllt werden.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen ein kindgerechtes Deutschland schaffen, in dem jedes Mädchen und jeder Junge seine eigenen Fähigkeiten entwickeln und entfalten kann und dabei von Anfang an als eigenständige Person mit eigenen Rechten wahrgenommen wird. Diese Überzeugung ist der rote Faden unserer Kinder- und Jugendpolitik. Deshalb haben wir bereits das Recht auf gewaltfreie Erziehung eingeführt, deshalb haben wir dafür gesorgt, dass Kinder künftig ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung in einer Kita oder in der Tagespflege haben.
Jetzt die Chance auf Grundgesetzänderung nutzen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat jetzt den ersten Schritt gemacht und den Beschluss zu einer entsprechenden Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode gefaßt. Nun kommt es darauf an, dass CDU und CSU endlich ihre zögerliche Haltung aufgeben. Eine Grund gesetzänderung ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit zu erreichen – es gilt jetzt die Chance zu nutzen, die Rechte und damit auch den Schutz der Kinder in unserem Land zu stärken.