[06.2007] Job-Programm für schwer vermittelbare Arbeitslose
Milliarden-Job-Programm für schwer vermittelbare Arbeitslose und Arbeitlose unter 25 Jahren
Die Agenda 2010 und das 25-Millarden-Euro-Impulsprogramm entfalten ihre Wirkung. Die Arbeitslosigkeit ist weiter gesunken, das Beschäftigungswachstum hält an und die Nachfrage nach Arbeitskräften bleibt auf einem hohem Niveau. Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum April um 161.000 auf 3,806 Millionen und damit auf den tiefsten Stand seit fünfeinhalb Jahren gefallen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren sogar 732.000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet.
Das Beschäftigungswachstum gewinnt weiterhin an Breite und auch die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen bleibt auf hohem Niveau stabil. Der Abbau der Arbeitslosigkeit geht einher mit einem Aufbau der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie stieg im März 2007 (aktuellste Erhebung des Statistischen Bundesamtes) im Vergleich zum Vorjahresmonat um 618.000 auf 26,56 Millionen.
Fest steht: Die Investitionsprogramme der Bundesregierung und die intensivere Betreuung der Arbeitslosen sind die Hauptursachen für den stetigen Abbau der Arbeitslosigkeit. Fest steht aber auch, dass in Deutschland immer noch zu viele Menschen arbeitslos sind. Deutschland braucht daher einen Arbeitsmarkt, der allen Menschen Chancen eröffnet, für sich selbst und ihre Familien zu sorgen und für das Alter vorzusorgen. Hierfür müssen die Voraussetzungen auch nach Umsetzung der Agenda 2010 weiter verbessert werden. Wir wollen zusätzliche Anreize dafür schaffen, dass Arbeitgeber Arbeitsplätze bereitstellen und Arbeitnehmer Arbeitsplätze auch annehmen.
Unser Parteivorsitzender Kurt Beck hat in der letzten Woche, am 11. Juni 2007, in der FAZ zur Situation in der Gesellschaft geschrieben. Er beschreibt darin sehr kompakt das sozialdemokratische Leitbild guter Arbeit, das nicht zulässt, die Gesellschaft in produktive und unproduktive Teile zu spalten.
Die menschenwürdige Gestaltung der Arbeitsgesellschaft hat für die SPD höchste Priorität und wird ihr unverwechselbares Markenzeichen bleiben. Die SPD wird ihren erfolgreichen Weg der Reformen am Arbeitsmarkt fortsetzen. Unsere Arbeitsmarktpolitik muss auch gerade denjenigen helfen, die langfristig chancenlos sind und nicht aus eigener Kraft eine Arbeit finden.
Wir wollen 100.000 auf lange Sicht chancenlose Erwerbslose und 50.000 jugendliche Arbeitslose mit zwei neuen milliardenschweren Programmen für Beschäftigung und Ausbildung helfen:
1 Wir beraten daher in dieser Woche in 1. Lesung ein Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen (Zweites Gesetz zur Änderung des SGB II). Dieser Entwurf sieht vor, dass im SGB II ein Beschäftigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung eingeführt wird, um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern. Gefördert wird die Einstellung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, langzeitarbeitslos sind und mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen, bei denen eine mindestens sechsmonatige Aktivierung nicht zum Eingliederungserfolg geführt hat und bei denen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist. Gefördert werden Arbeitgeber mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent. Die Förderdauer beträgt in aller Regel 24 Monate. Zudem sind pauschalierte Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung möglich. Ab dem ersten Jahr der vollen Wirksamkeit stehen dann jährlich 1,4 Mrd. Euro zur Verfügung.
2 Wir beraten außerdem in dieser Woche in 1. Lesung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen (Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch). Fehlende berufliche Qualifikation, gesundheitliche Einschränkungen und Schuldenprobleme erschweren eine erfolgreiche berufliche Eingliederung. Schlechte Startchancen ziehen in der späteren Erwerbsbiografie häufig Arbeitslosigkeit nach sich, bis hin zu sich verfestigender Langzeitarbeitslosigkeit. Bildungsschwache Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen die Chance erhalten, sich am Arbeitsplatz zu bewähren und ihre Qualifikation zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht daher die Einführung eines Eingliederungszuschusses und eines Qualifizierungszuschusses zum 1. Oktober 2007 vor. Der Eingliederungszuschuss zielt auf Jugendliche unter 25 mit Berufsabschluss, der Qualifizierungszuschuss dagegen auf Jugendliche unter 25 ohne Berufsabschluss ab. Beide Zuschüsse sind Ermessensleistungen; der Eingliederungszuschuss wird in Höhe von 25 bis höchstens 50 Prozent und der Qualifizierungszuschuss in Höhe von 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Bruttoarbeitsentgelts geleistet. Bei der Förderung werden höchstens Bruttoarbeitsentgelte von 1.000 Euro monatlich zugrunde gelegt. 15 Prozentpunkte werden für die Qualifizierung verwendet. Hierbei können auch Qualifizierungsbausteine oder die noch zu entwickelnden Ausbildungsbausteine genutzt werden. Damit soll das nachholen des Berufsabschlusses erleichtert werden. Beide Leistungen sind bis zum 31. Dezember 2010 befristet.
Darüber hinaus löst die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Ausbildungspakt ein, die Förderung von jeweils 40.000 Plätzen bei der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) für die kommenden drei Jahre sicherzustellen.
Dazu wird die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher auf Grund ihres Erfolgs als Arbeitgeberleistung dauerhaft in das Arbeitsförderungsrecht übernommen und die Fördervoraussetzungen im Wesentlichen inhaltsgleich gesetzlich geregelt.
Als eine weitere wesentliche Maßnahme wird eine Arbeitgeberförderung für die sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufausbildungsvorbereitung und Ausbildung eingeführt.
Gefördert werden können Maßnahmen der sozialpädagogischen Begleitung, die die Integration benachteiligter Jugendlicher in den Arbeitsprozess stabilisieren.
Klein- und Mittelbetriebe können bei der Administration und Organisation betrieblicher Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung benachteiligter junger Menschen unterstützt werden.
Fazit: Wir Sozialdemokraten schreiben niemanden ab. Mit diesen zwei Gesetzentwürfen schaffen wir neue Chancen für Menschen, die bisher oft an den Rand gedrängt wurden. Die von der SPD durchgesetzten Beschlüsse zeigen, dass ernst gemacht wurde mit "Fördern und Fordern": "Wir schaffen neue Chancen und holen Arbeitssuchende wieder ins Erwerbsleben. Mit diesen zwei Gesetzentwürfen wird ein zentrales Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe "Arbeitsmarkt" umgesetzt.