Motor der Familienpolitik

Die SPD-Bundestagsfraktion ist in der Koalition die treibende Kraft für eine moderne und fortschrittliche Familienpolitik. Dies zeigen einmal mehr die Vereinbarungen zum Ausbau der Kinderbetreuung und bei der Reform des Unterhaltsrechts. Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr bedeutet bessere Entwicklungschancen für unsere Kinder und für die Eltern bessere Möglichkeiten Familie und Beruf miteinander zu verbinden. Wir wollen die kinderfreundliche Gesellschaft, deshalb wollen wir mit der Reform des Unterhaltsrechts die Rechtsposition der Kinder stärken.

SPD hat den Rechtsanspruch durchgesetzt! Ab 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab Eins geben. Die Union wollte den Rechtsanspruch nicht. Es ist gut, dass wir sie überzeugen konnten. Denn nur der Rechtsanspruch gibt den Eltern die Sicherheit, auch tatsächlich einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bekommen. Außerdem wird so sichergestellt, dass die Länder die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich in den Ausbau von Krippen und Kitas investieren.

SPD hat die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten erreicht! Auch dies eine zentrale SPD-Forderung. Nur mit einer Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten wird es tatsächlich zu dem angestrebten Ausbau durch Kommunen und Länder kommen. Eine Beteiligung nur an den Investitionskosten hätte nicht ausgereicht. Denn diese machen nur einen Bruchteil der Kosten aus.

Wir machen Druck Gesetz noch in dieser Wahlperiode! Wir meinen es ernst. Der Rechtsanspruch muss ab 2013 auch eingelöst werden. Deshalb soll das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Wahlperiode abgeschlossen werden. Schließlich müssen mehrere hunderttausend Krippenplätze zusätzlich eingerichtet werden. Übrigens: Wir wollten den Rechtsanspruch bereits ab 2010 einführen; mit der Union war dies leider nicht zu machen.

Die Union fordert in diesem Zusammenhang zusätzliche Hilfen für Familien, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Darüber werden wir in der nächsten Wahlperiode beraten. Wir halten diese Forderung für geradezu kontraproduktiv. Sie käme einer Prämie für die Nichtinanspruchnahme staatlicher Leistungen gleich. Gerade Familien mit geringen Einkommen würden eher diese Prämie zur Aufbesserung des Familieneinkommens in Anspruch nehmen, als im Interesse des Kindes das Betreuungsangebot anzunehmen. Unser Ansatz, die Entwicklungschancen der Kinder zu verbessern, würde konterkariert. Letztlich wird aus der Unionsforderung deren antiquiertes Familienbild deutlich.

Diese antiquierte Haltung sehen wir auch bei der Reform des Unterhaltsrechts. Dort haben wir erreicht, dass künftig bei der Regelung des Unterhalts die Ansprüche der Kinder den ersten Rang erhalten, sofern nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten zur Verfügung steht. Dies ist ein wichtiger Erfolg. In den 2. Rang sollten die Unterhaltsansprüche der Mütter oder Väter, die Kinder betreuen, aufgenommen werden unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Dies war bisher mit der Union leider nicht zu machen. Die Union will nach wie vor unverheiratete Mütter oder Väter gegenüber verheirateten benachteiligen. Damit werden letztlich auch die nichtehelichen Kinder gestraft, da deren Mütter oder Väter möglicherweise finanziell schlechter gestellt werden. Da das Bundesverfassungsgericht in seiner neuesten Entscheidung vom 23.Mai 2007 eine Schlechterstellung von unverheirateten Eltern untersagt hat, wurde die Reform erst einmal verschoben. Bleibt zu hoffen, dass die Union im Interesse der Kinder doch noch auf den rechten und verfassungsgemäßen Weg zurück findet.

Fazit: Mit der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung ab Eins haben wir wichtige familienpolitische Ziele erreicht: Die Entwicklungschancen unserer Kinder werden verbessert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso. Wir nehmen die gesellschaftlichen Veränderungen auf und richten unsere Politik am Interesse der Menschen und nicht an irgendwelchen Ideologien aus. Die Union ist längst noch nicht so weit. Sie gibt sich mit ihrer Familienministerin den Anschein moderner Familienpolitik, in ihrer Mehrheit ist sie in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts stehen geblieben.