[03.2007] Unternehmenssteuerreform 2008
Stärkung der Wirtschaft und nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis
Die aktuelle erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung bestätigt die wirtschaftspolitische Strategie, die wir mit Übernahme der Regierungsverantwortung auf Bundesebene 1998 eingeleitet haben. Diesen Weg haben wir auch in der Großen Koalition fortgesetzt.Wir haben Anfang 2006 ein Investitionsprogramm mit einem Ausgabenvolumen von 25 Milliarden Euro des Bundes und 12 Milliarden Euro der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht, mit dem wir bis 2009 wichtige Anstöße für Wachstum und Beschäftigung geben. Gleichzeitig haben wir Subventionen und Steuervergünstigungen gekürzt und damit die Staatseinahmen nachaltig stabilisiert. Zusammen mit der höheren Umsatzsteuer gewährleisten wir, dass solide Staatsfinanzen und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zeitlich abgestimmt ineinander greifen und sich wechselseitig verstärken.
Mit der am 14.März 2007 vom Bundeskabinett verabschiedeten Unternehmenssteuerreform wird dieser erfolgreiche Weg fortgesetzt. Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige sozialdemokratische Ziele erreicht:
° Langfristige Sicherung der Staatseinnahmen: Das zentrale Ziel der Reform ist die Sicherung eines gerechten Anteils der Unternehmensgewinne an der Finanzierung staatlicher Aufgaben wie Forschung,Innovation,Familie und Bildung.
° Einschränkung der Steuervermeidung: Unternehmen, die ihre Gewinne mit Hilfe kreativer Steuervermeidung ins Ausland verschieben, werden künftig nicht mehr begünstigt. Dafür werden die Unternehmen, die ihre Gewinne ehrlich in Deutschland versteuern, entlastet.
° Verstetigung der kommunalen Einnahmebasis: Die Kommunen profitieren erheblich. Ihre Einnahmebasis wird durch die Einführung neuer ertragsunabhängiger Bestandteile in der Gewerbesteuer dauerhaft gestärkt
° Stärkung der Investitionskraft und Eigenkapitalbasis der Unternehmen: Die im Betrieb verbleibenden Gewinne werden künftig stärker begünstigt und die aus dem Betrieb entnommenen Gewinne werden dagegen höher besteuert.
° Wettbewerbsfähigkeit: Unsere nominalen Steuersätze sind im internationalen Vergleich zu hoch. Wir senken die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften, um diese an den Standort zu binden und neue anzuziehen.
° Bremse für Steuergestalter: Mit einem völlig neuartigen Instrument der Zinsschranke wird die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen in Abhängigkeit vom Gewinn beschränkt.
° Private Kapitalflucht unterbinden: Da nicht nur Gewinne von Unternehmen ins Ausland transferiert werden, sondern auch private Gelder, wird ab 2009 eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % eingeführt. Das macht Deutschland attraktiver für Kapitalanleger.
Einführung einer sog. Zinsschranke
Dieses völlig neuartige Instrument beschränkt die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen in Abhängigkeit vom Gewinn. Zinsaufwendungen (Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen) dürfen dabei nur bis zur Höhe von 30 % des steuerlichen Gewinns abgezogen werden. Nicht zum Abzug zugelassene Zinsaufwendungen können in den folgenden Jahren im Rahmen der Zinsschranke abgezogen werden. Durch eine Freigrenze von 1 Mio. Euro soll sichergestellt werden, dass kleine und mittlere Betriebe nicht von der Zinsschranke betroffen sind. Die Zinsschranke findet keine Anwendung, wenn der Betrieb die Eigenkapitalquote des Konzerns, dem er angehört, nicht unterschreitet.
° Gleichstellung erreicht: Die Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften wird im Ergebnis der Steuerbelastung weitgehend erreicht. Damit werden künftig steuerliche Aspekte bei der Wahl der Rechtsform nicht mehr ins Gewicht fallen.
° Nichtstun ist keine Alternative: Gewinnverlagerungen, Unternehmensverlagerungen und ausbleibende Investitionen würden die Erosion der deutschen Steuerbasis deutlich verschärfen. Die Beibehaltung des status quo ist für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weder aus Gründen der Gerechtigkeit noch aus fiskalischen Gründen eine Alternative.
Die finanziellen Auswirkungen der Reform
In den ersten Jahren wird die Reform bei isolierter Betrachtung zu Steuerausfällen von rund 6,5 Milliarden Euro führen. Bei voller Jahreswirkung das heißt, alle entlastenden und belastenden Maßnahmen greifen zugleich und wirken vollumfänglich wird die Reform Steuermindereinnahmen von 5 Milliarden Euro hervorrufen.
Aber: Unter Berücksichtigung der unabhängig von der Reform zu erwartenden Wachstumsraten der Wirtschaft wird das Aufkommen aus den Unternehmenssteuern (Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer) bereits nach zwei bzw. drei Jahren wieder das Niveau vor der Reform erreichen und überschreiten. So wird das tatsächliche Aufkommen aus den beiden Unternehmenssteuern im Jahr 2007 bei etwa 58,3 Milliarden Euro liegen. Nach einem kurzfristigen (u. a. durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes bedingten) Rückgang des Aufkommens im Jahr 2008 wird es mit 58,1 Milliarden Euro voraussichtlich bereits 2009 wieder das Niveau des Jahres 2007 erreicht haben. 2010 wird es mit 64,8 Milliarden Euro schon deutlich höher sein als 2007,und im Jahre 2012 wird das Aufkommen auf rund 75 Milliarden Euro geschätzt und damit aus heutiger Sicht um rund 29% höher als das Ausgangsniveau vor der Reform liegen.
Aktuelle wissenschaftliche Berechnungen zeigen, dass die geplante Unternehmenssteuerreform die deutsche Wirtschaft voran bringt.Vor allem der Mittelstand wird der große Gewinner der Reform sein, denn bei den KMU, die als Kapitalgesellschaften geführt werden, schlagen die Tarifsenkungen voll durch, während wesentliche Elemente der Gegenfinanzierung nicht wirksam werden auf Grund von Freibeträgen bzw. Freigrenzen.
Beispiel: Steuerumgehungsmodell Warenhausmodell: Ein bundesweit operierender Kaufhauskonzern hat seine Filialen als jeweils selbständige Kapitalgesellschaften organisiert. Die Gesellschaften, so auch die Filiale in der Stadt M, zahlen an die Muttergesellschaft in der Stadt O Lizenzgebühren für die Nutzung des Namens K. Der Stadt M entgehen so Gewerbesteuereinnahmen, die in der Stadt O anfallen und die einen niedrigen Gewerbesteuerhebesatz hat. Die gleiche Wirkung ergibt sich bei Zahlungen über die Grenze. Lösungsansatz Unternehmensteuerreform: Hinzurechnung der Finanzierungsanteile in den Lizenzzahlungen bei der Gewerbesteuer.
Die Unternehmenssteuerreform ist insgesamt eine lohnende Investition für mehr Wachstum und Beschäftigung sowie für stabile Staatseinnahmen zur Finanzierung eines handlungsfähigen Staates!