Wahltag

Nach dem Bundeswahlgesetz (§ 16) bestimmt der Bundespräsident den Tag der Bundestagswahl. Er folgt der Empfehlung der Bundesregierung. Nach üblicher Staatspraxis legt die Regierung ihre Empfehlung fest, nachdem sie die Bundesländer, den Bundestag und die einzelnen Fraktionen kontaktiert hat. Im Gesetz gibt es keine Regelung für das Vorschlagsrecht für den vom Bundespräsidenten zu benennenden Wahltag. Der Wahltag muss in einem Zeitraum gefunden werden, der frühestens 45, spätestens 47 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode liegt.