Artikelgesetz

Artikelgesetz nennt man das Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher Zielrichtung, ändert. Beispiel: Mit dem Mietenüberleitungsgesetz für Ostdeutschland wurden zum sozialverträglichen Übergang in die Vergleichsmiete das Miethöhegesetz, das Wirtschaftsstrafgesetz, das Schuldrechtanpassungsgesetz und das Wohngeldsondergesetz sowie die 1. und 2. Grundmietenverordnung und die Betriebskosten­Umlageverordnung geändert. Innerhalb des Gesetzes sind diese unterschiedlichen Bereiche durch Artikel voneinander abgehoben.