Glossar [A] wie Absolute Zweidrittelmehrheit
Absolute Zweidrittelmehrheit
Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages sind für Gesetzesbeschlüsse erforderlich, die das Grundgesetz ändern.
Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages sind für Gesetzesbeschlüsse erforderlich, die das Grundgesetz ändern.