Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie sorgen wir dafür, dass Arbeit wieder gerecht entlohnt wird und ihren Wert zurückbekommt. Über 4 Millionen Beschäftige werden vom Mindestlohn profitieren.

Die SPD hat Wort gehalten. Der gesetzliche Mindestlohn wird kommen. Wir stärken die Tarifbindung in unserem
Land. Wir stärken die Tarifautonomie, die ein tragender Pfeiler der Arbeitsbeziehungen in unserem Land ist. Das
Tarifpaket, das Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles jetzt vorgelegt hat, besteht aus drei zentralen Elementen:

Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro

Ab dem 01.01.2015 wird in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde gelten. Mit
der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns halten wir unser Versprechen, das Leben der Menschen konkret zu
verbessern.
Der gesetzliche Mindestlohn wird für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Bis zum 31.12.2016 könnnen repräsentative Tarifvertragsparteien, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, branchenspezifisch tarifvertraglich abweichende Regelungen vereinbaren. Eine Abweichung unter das Mindestlohnniveau von 8,50 Euro ist aber ausschließlich bis 31.12.2016 möglich. Ab dem 1.1.2017 gilt für alle: Mindestens 8,50 € pro Stunde! In der Übergangszeit können auch geltende Branchentarifverträge mit Lohngruppen unter 8,50 Euro weiter fortgelten.
Sowohl für neu abzuschließende, als auch für fortgelten de Tarifverträge gilt allerdings die Voraussetzung, dass
diese Tarifverträge in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden und
damit die Tarifverträge auf die ganze Branche und alle Beschäftigten und Arbeitgeber aus dem In- und Ausland
erstreckt werden.
Ab dem 01. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro uneingeschränkt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Höhe des Mindestlohns wird künftig in regelmäßigen Abständen – erstmals zum 1. Januar 2018 – von einer
Kommission der Tarifpartner überprüft, angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemeinverbindlich. Um einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sicherzustellen, soll sich die Mindestlohnkommission bei ihren Entscheidungen insbesondere an
der Entwicklung der Tariflöhne orientieren.

Stärkung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen

Das Tarifvertragssystem in Deutschland hat sich bewährt und ist hoch flexibel. Gleichwohl müssen wir in den letzten Jahren feststellen, dass die Tarifbindung dramatisch zurückgegangen ist. Derzeit arbeiten nur noch 58 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb, in den 90er Jahren waren es noch 74 Prozent. Die Tarifflucht hat zugenommen, und die Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist deutlich geringer, wenn sie nicht unter einen Tarifvertrag fallen. Durch Tarifflucht haben sich Unternehmen Wettbewerbsvorteile gegenüber den Unternehmen verschaffen wollen, die sich an die Tarifverträge gehalten haben.

Deshalb werden wir die gesetzlichen Bedingungen, unter denen ein Tarifvertrag allgemein verbindlich werden kann, erleichtern. Ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten und Arbeitgeber, auch wenn ein Betrieb sich durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband der Geltung des Tarifvertrages entziehen will. Damit stärken wir unser bewährtes Tarifvertragssystem und wir stärken die Tarifautonomie.

Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen

Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können tariflich vereinbarte Branchen-Mindestlöhne auf die jeweilige gesamte Branche erstreckt werden. Das bedeutet, der tariflich vereinbarte Mindestlohn gilt dann für alle in- und
ausländischen Beschäftigten und Arbeitgeber in dieser Branche. Damit wird verhindert, dass über Lohndumping
Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Derzeit fallen 14 Branchen unter den Geltungsbereich des Entsendegesetzes, z.B. das Bauhauptgewerbe, das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Gebäudereinigung.
Die Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer Entsendegesetz haben sich bewährt. Deshalb wollen wir
den Tarifpartnern in allen Branchen die Möglichkeit eröffnen, in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetzes aufgenommen zu werden. Damit erhalten repräsentative Tarifpartner die Möglichkeit, sowohl einen Branchen-Mindestlohn oberhalb von 8,50 Euro zu vereinbaren, als auch die Übergangszeit bis 31.12.2016 zu
nutzen, um eine Heranführung an das allgemeine Mindestlohnniveau von 8,50 Euro zu vereinbaren. Die Fleischbranche hat für sich bereits einen guten Weg darin erkannt, den Übergang zum allgemeinen Mindestlohn
auf diese Weise zu regeln. Es ist auf diesem Wege gelungen, in einer bislang tariffreien Zone tarifvertragliche
Strukturen zu etablieren. Mit der Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes stärken wir die Tarifautonomie.

Mehr Informationen und den Gesetzentwurf finden Sie hier: