für viele Menschen ist es unvorstellbar, am Lebensende nicht mehr selbst über das eigene Leben bestimmen
zu können. Patientenverfügungen stellen eine Möglichkeit dar, im Voraus den Willen der Betroffenen
für den Fall festzulegen, dass dieser Wille nicht mehr geäußert werden kann.
Edelgard Bulmahn und die frühere Justizministerin Brigitte Zypries möchten mit Ihnen am 5. August Fragen und Anregungen, sowie die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen von Patientenverfügungen diskutieren.

VORSORGEVOLLMACHT UND
PATIENTENVERFÜGUNG
MIT BRIGITTE ZYPRIES UND EDELGARD BULMAHN


Liebe Bürgerinnen und Bürger,
für viele Menschen ist es unvorstellbar, am Lebensende
nicht mehr selbst über das eigene Leben bestimmen
zu können. Patientenverfügungen stellen eine
Möglichkeit dar, im Voraus den Willen der Betroffenen
für den Fall festzulegen, dass dieser Wille nicht
mehr geäußert werden kann. Mit dem Verfassen
einer Patientenverfügung können Menschen darüber
entscheiden, unter welchen Voraussetzungen
sie auf ärztliche Hilfe verzichten und das Sterben
geschehen lassen wollen. Obwohl Patientenverfügungen
grundsätzlich rechtlich anerkannt sind, gibt
es viele Unsicherheiten und Unklarheiten auf Seiten
der Beteiligten. Edelgard Bulmahn und die frühere
Justizministerin Brigitte Zypries möchten mit Ihnen
Fragen und Anregungen, sowie die rechtlichen und
ethischen Rahmenbedingungen von Patientenverfügungen
diskutieren. Zu diesem Gespräch laden wir
Sie herzlich ein.


MONTAG, 5. AUGUST 2013, 17.30 UHR
Kurt-Partzsch-Haus | AWO – Bezirk Hannover
Körtingsdorfer Weg 8, 30455 Hannover


Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsabgeordneten
Edelgard Bulmahn und Brigitte Zypries
Bundesministerinnen a. D.
KONTAKT: BürgerInnenbüro Edelgard Bulmahn
Limmerstraße 23 , 30451 Hannover, Telefon 0511.453638
edelgard.bulmahn@wk.bundestag.de