In einem Gastkommentar für Die Zeit plädiert die hannoversche Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, für die Einführung einer Studienabschlussförderung durch den Bund.

Erfolgsprämie her!

Plädoyer für eine Förderung der Hochschulen durch den Bund

Ausgerechnet Deutschland investiert völlig unzureichend in seine Hochschulen. Mit 1,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen die Ausgaben deutlich unterhalb des OECDDurchschnitts von 1,5 Prozent. Die jährliche Unterfinanzierung der deutschen Hochschulen wird auf rund vier Milliarden Euro geschätzt. Ein weiteres Problem liegt in der Finanzierungsstruktur mit einem Rückgang des Grundmittelanteils und wachsender Drittmittelabhängigkeit.

Sie schwächt die Hochschulen ausgerechnet in ihrem Kernbereich, der qualifizierten Ausbildung der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ich plädiere daher für eine Doppelstrategie, denn Hochschulen benötigen beides: eine Spitzenförderung wie ich sie 2004 mit der Exzellenzinitiative auf den Weg gebracht habe, und eine gute Breitenförderung. Der Bund sollte daher künftig nicht nur Forschungsprojekte, die DFG oder die Exzellenzinitiative finanzieren, sondern sich an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen.

Als neue Förderart schlage ich eine Studienabschlussförderung vor. Für jeden erfolgreichen Absolventen sollten die Hochschulen einen festen Betrag vom Bund erhalten. Als Einstieg wäre eine Höhe von durchschnittlich 3.000 Euro denkbar. Dieser Betrag könnte schrittweise auf etwa 10.000 Euro gesteigert werden. Bei gegenwärtig knapp 300.000 Absolventen ergäben sich für die Hochschulen Mehreinnahmen von zunächst 900 Millionen und schließlich drei Milliarden Euro.

Da die Kosten je Studiengang variieren, sollten die genannten Durchschnittsbeträge differenziert werden. Zudem könnte der Anteil ausländischer Absolventen und solcher ohne Abitur belohnt werden. Vorschläge für die fachspezifischen Beträge sollte der Wissenschaftsrat erarbeiten. Bedenken, die Hochschulen könnten,
nur um hohe Förderbeträge zu erhalten, die Anforderungen absenken, sollte der Wissenschaftsrat durch Lehrevaluation entgegenwirken.

Mit der Orientierung an erfolgreichen Abschlüssen anstatt an Studienplätzen würden die nötigen Anreize für einen bedarfsgerechten Hochschulausbau geschaffen, außerdem würde sich eine gute Lehre für die Hochschulen stärker auszahlen. Die Einnahmen sollten für bessere Betreuungsrelationen und die Schaffung verlässlicher Karrierewege für den Wissenschaftsnachwuchs verwandt werden.

Die Einführung einer Studienabschlussförderung des Bundes macht eine Klarstellung im Grundgesetz notwendig, die es dem Bund ermöglichen würde, nicht nur Vorhaben an Hochschulen, sondern auch Hochschulen und Hochschuleinrichtungen selbst zu fördern. Wer in unsere Zukunft investieren will, sollte sich dem nicht verschließen.