Trotz blumiger Ankündigungen im Bildungsbereich nicht zu kürzen, ist der Arbeitsmarkt- und Sozialbereich von den Kürzungen im Sparpaket der Bundesregierung besonders betroffen. „Vor allem die Arbeitsförderung und damit auch Weiterbildungsangebote werden besonders stark zusammengestrichen. Belastet werden gerade diejenigen Arbeitnehmer, die besonders auf Bildung und Weiterbildung angewiesen sind.“, so die hannoversche Bundestagsabgeordnete Edelgard Bulmahn.

Wesentliches Elemente der Kürzungspläne der schwarz-gelben Bundesregierung ist die Umwandlung von Pflichtleistungen in Ermessensleistungen in der Arbeitsmarktpolitik. Dies betrifft vor allem Bildungsleistungen, denn zu den bisherigen Pflichtleistungen gehören generell Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, wie die Berufsausbildungsbeihilfe, Teilnahmekosten an berufsvorbereitenden Maßnahmen oder die Mittel für den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses. Kämen die Reformen wie von der Bundesregierung geplant, so hätten Arbeitslose keinen Rechtsanspruch mehr auf diese und andere Leistungen, sondern wären von der Kassenlage der Jobcenter abhängig. Verlässlichkeit und Vertrauen auf Hilfe zur Selbsthilfe werden so zerstört.

Die ehemalige Bundesbildungsministerin Bulmahn macht deutlich: „Wenn Angela Merkel behauptet, dass der Bildungsbereich komplett von Streichungen ausgenommen würde, so entspricht dies allem Anschein nach nicht der Realität.“ Die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen bei gleichzeitiger Mittelkürzung führt zu einer Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik nach Kassenlage und ist das Gegenteil von Verlässlichkeit. Das ist keine Förderung, wie von Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des Sparpaketes behauptet, sondern ein menschenunwürdiges abschieben.