Die hannoversche Bundestagsabgeordnete Edelgard Bulmahn begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil Klarheit bei der Bemessung der Regelsätze für Grundsicherung und Sozialhilfe geschaffen hat. Das Gericht stellt auf die Wahrung der Menschenwürde ab. Dies muss auch für das Einkommen aus Arbeit gelten. Wer Vollzeit erwerbstätig ist, muss ein Einkommen erzielen, mit dem er oder sie oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Deshalb ist ein Mindestlohn unerlässlich.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, im Interesse von rund 6,5 Mio. LeistungsempfängerInnen im SGB II (davon ca. 2 Mio. Minderjährigen) und ca. 1,13 Mio. LeistungsempfängerInnen im SGB XII (davon ca. 25.000 Minderjährigen), schnellstmöglich die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, um deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten .

Kinder sind keine kleinen Erwachsene sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse. Deshalb fordert die SPD eigenständige Kinderregelsätze sowie kindspezifische Einmalleistungen.

Die Teilhabe von Kindern kann nicht auf Geldleistungen reduziert werden. Die SPD setzt auf gute, bedarfsgerechte und kostenfreie Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter sowie den Ausbau von Ganztagsschulen. Dazu gehört auch ein kostenfreies Mittagessen. Wir setzen auf die Weiterentwicklung von gezielten Familienleistungen. Ebenso muss der Zugang zu Sport und Kultur ermöglicht werden, denn auch dies gehört zum sozio-kulturellen Existenzminimum. Dies hat für uns Vorrang vor unfinanzierbaren Steuersenkungen, die den Ländern und den Kommunen die finanziellen Möglichkeiten für den Ausbau der Infrastruktur entziehen.

Der beste Schutz vor Kinderarmut ist die Existenzsichernde Erwerbsarbeit der Eltern. Kinder sind arm, weil ihre Eltern keine oder schlecht bezahlte Arbeit haben. Vielfach sind fehlende Kinderbetreuungs-möglichkeiten die Ursache dafür, dass keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann.