Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Edelgard Bulmahn besuchte Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, am 14. August Hannover. Gemeinsam diskutierten beide Parlamentarierinnen mit Vertretern von Behindertenverbänden über den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention

„Inklusion ist ein Thema von großer Bedeutung für die gesamte Gesellschaft. Es ist nicht richtig, dass Inklusion im Schatten anderer Themen steht.“, stellte Edelgard Bulmahn gleich zu Beginn der Diskussion fest. Karin Evers-Meyer bestätigte dies und verwies auf große Erfolge der letzten Jahre. Dennoch betonte sie, dass es „noch sehr viel zu tun“ gäbe.

„Eine Behindertenbeauftragte ist nichts ohne Abgeordnete, die sie bei den Vorhaben und Ideen unterstützen, die etwas verbessern wollen. So eine Abgeordnete ist Edelgard Bulmahn.“, lobte Karin Evers-Meyer das Engagement der Bundestagsabgeordneten. Weiter erklärte sie, dass sie als Behindertenbeauftragte darauf achte, dass Gesetze Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren.

Zurzeit werden im Bundesdurchschnitt ca. 15-16% aller Kinder mit Behinderungen integrativ beschult. In den skandinavischen Ländern sind es 80%. „Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch so wie er ist willkommen ist. Egal ob im Kindergarten, in der Schule oder auf der Arbeit.“, erläuterte Edelgard Bulmahn und nannte Schleswig Holstein, in dem 45% aller behinderten Kinder eine integrative Schule besuchen, als Vorbild für Niedersachsen und die ganze Bundesrepublik.

Die Behindertenbeauftragte erläuterte, dass Deutschland zwar keine schlechten Förderschulen habe, aber behinderten Menschen oft die Möglichkeit verwehrt bliebe, qualifizierte und qualifizierende Bildungsabschlüsse zu erreichen. Weiter stellte sie fest, dass Deutschland ein diskriminierendes Schulsystem für Menschen mit Behinderungen habe. Durch das Unterzeichnen der UN-Behindertenkonvention muss Deutschland Veränderungen in Angriff nehmen. „Separation beginnt im Bildungssystem.“, so Karin Evers-Meyer, die damit ihre Position untermauerte, dass in Zukunft daran gearbeitet werden müsse, eine barrierefreie Gesellschaft zu schaffen. Unter Barrierefreiheit, so Evers-Meyer, müsse man jedoch nicht nur die räumlichen Bedingungen verstehen, sondern auch die behindertengerechte mediale Vermittlung von Informationen.

Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen und somit der Weg der Inklusion sind jedoch mit den gegenwärtigen Sozialleistungen nicht möglich. Edelgard Bulmahn kritisierte, dass die Eingliederungshilfe als Sozialhilfe gelte und forderte eine einkommensunabhängige Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und deren Familien. Die beiden Politikerinnen waren sich einig darin, dass sich die Gesetze verändern müssen. Dies sei die Grundlage für eine Entwicklung zu Gunsten der Inklusion, denn eine Veränderung der Gesetze ziehe immer Folgewirkungen auf anderen Ebenen mit sich.

In der Diskussionsrunde herrschte Einigkeit darüber, dass Inklusion der richtige Weg für unsere Gesellschaft sei. „Good for all – Inklusion ist gut für alle!“ nannte Karin Evers-Meyer das Motto, unter dem gehandelt werden müsse. „Inklusives Denken ist immer ein Vorteil“, bekräftigte Edelgard Bulmahn. „Politik der Separierung schadet allen! Wir brauchen Gleichberechtigung und Chancengleichheit in unserer Gesellschaft.“

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