Jugendfreiwilligendienste sind eine wichtige Säule der Jugendpolitik und des bürgerschaftlichen Engagement. Freiwilligendienste stärken die Selbstständigkeit, das Selbstbewusstsein sowie die Bereitschaft, für andere Menschen Verantwortung zu übernehmen.

Durch die geplante Einführung des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) sollen die Gesetze zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines freiwilligen ökologischen Jahres in ein einheitliches Gesetz überführt werden und die Erfolgsmodelle noch attraktiver gemacht werden.

Mit Einführung des Gesetzes soll der Bildungsaspekt der Freiwilligendienste weiter gestärkt werden, indem in Zukunft Lernziele vereinbart werden können. Die Anzahl der Seminartage soll erhöht werden, wenn der Freiwilligendienst länger als ein Jahr absolviert wird. Durch die Flexibilisierung können künftig die Dienste in Blöcken abwechselnd im In- und Ausland kombiniert werden. Mehrere mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste bei verschiedenen Trägern sollen zukünftig bis zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten miteinander kombiniert werden, bei besonderer pädagogischer Konzeption kann in Ausnahmefällen sogar auf 24 Monate verlängert werden.

Es wird weiter daran festgehalten, dass die Freiwilligen, die ein Jahr nach dem JFDG absolvieren im In- und Ausland in das System der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen bleiben. Weiterhin konnte durch die Änderungen im Einkommensteuergesetz und im Bundeskindergeldgesetz erreicht werden, dass auch bei einer Teilnahme an geförderten entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ Kindergeld ab dem 1. Januar 2008 gezahlt wird. Der Gestaltungsspielraum der Träger wird durch die neuen Optionen deutlich erweitert. So werden bessere biografische Passungen für die Jugendlichen ermöglicht.

Somit ist klar: Wer Jugendfreiwilligendienste ableistet, tut etwas Gutes für die Gesellschaft und auch für sich selbst. Dies ist ein Qualitätsmerkmal, das wir unbedingt beibehalten müssen und wollen.