Am 19. Juni 1999 unterzeichneten im italienischen Bologna Vertreterinnen und Vertreter aus 29 Staaten die sogenannte Bologna-Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums. Anlässlich des zehnten Jahrestages der Unterzeichnung erklärte die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung Edelgard Bulmahn, MdB:

„Das Ziel der Bologna-Vereinbarung war es, mehr Menschen in Europa eine sehr gute Hochschulausbildung zu ermöglichen und gleichzeitig zu erreichen, dass die Hochschulausbildung in den verschiedenen Mitgliedstaaten Europas vergleichbar und gegenseitig anerkannt wird. Unter dem Stichwort Weiterbildung und Fortbildung an Hochschulen sollte ebenso eine bessere Verbindung zwischen Beruf und Lernen geschaffen werden. Wir wollten - und das steht auch ausdrücklich so in der Vereinbarung - eine Verbesserung der Qualität der Lehre. Eine Qualitätsverbesserung in der Lehre ist eine zwingende Voraussetzung für einen besseren Studienerfolg, aber auch dafür, dass 40 Prozent eines Jahrgangs an einer Hochschule auch tatsächlich erfolgreich studieren können.

Die Umsetzung der Bologna-Vereinbarung aber ist an zu vielen Hochschulen nicht gut gelungen. Das ist sicherlich auch ein Grund dafür, dass es Kritik am Bologna-Prozess insgesamt gibt. Ich hoffe, dass es uns in den kommenden Monaten und Wochen gelingt, dass die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bachelor- und Master-Studium an den deutschen Hochschulen wirklich geschaffen werden und damit auch der Studienerfolg verbessert wird. Denn das war eine der ganz wesentlichen Zielsetzungen der Bologna-Vereinbarung. Wir hatten damals nicht gefordert, dass zum Beispiel ein Bachelor-Studium innerhalb von sechs Semestern abgeschlossen werden muss. Das steht an keiner Stelle in der Bologna-Erklärung. Deshalb glaube ich, muss zwischen den alten Problemen unterschieden werden die es schon vorher gab und den Problemen, die jetzt auch im Zusammenhang mit der Umstellung der Studiengänge entstanden sind.“