Zur heutigen Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Baugesetzbuches erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten der Region Hannover Edelgard Bulmahn, Caren Marks, Kerstin Tack und Matthias Miersch:

Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf deutlich nachzubessern und klare Regelungen für die gesamte Tierhaltung vorzulegen. Niedersachsen hat keine Zeit mehr für schwarz-gelbe Ignoranz in Sachen Massentierhaltung. Die Privilegierung der Tierhaltung im Baurecht muss künftig schon bei Erreichen der jeweils unteren Schwellenwerte im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen – ohne eine unnötige Vorprüfung und ohne zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung zu unterscheiden.

Außerdem müssen wir die kommunale Steuerungsfähigkeit in diesen
Fragen deutlich erhöhen, um den zuständigen Stellen endlich die Möglichkeit zur Lösung potentieller Probleme vor Ort zu geben. Die schwarz-gelbe Bundesregierung entschärft mit ihrer Novelle keines der drängenden Probleme im Bereich Tierhaltung.

Viele der landwirtschaftlichen Intensivtierhalter verfügen außerdem – anders als bäuerliche Familienbetriebe – nur über fiktive Futteranbauflächen. Investoren der gewerblichen Tierhaltung dürfen sich künftig nicht mehr durch wahllosen Ankauf von Anbauflächen zu „virtuellen Landwirten“ machen können. Auch das Unterlaufen der Schwellenwerte durch Stückelung der Anlagen muss wirksam unterbunden werden.

Der Streit zwischen den CSU-Ministern Ramsauer und Aigner um die Privilegierung der Intensivtierhaltung hatte zu einer monatelangen Verzögerung der Novelle geführt . Dabei hat die CSU viel Lärm um Nichts veranstaltet: Die letztlich von Minister Ramsauer in den Gesetzentwurf übernommene Regelung ist halbgar und verbessert den Status Quo nur unwesentlich.

Im parlamentarischen Verfahren wird sich nun zeigen, wie ernst die Bundesregierung die Probleme um die Massentierhaltung und die nachhaltige Stärkung der gemeindlichen Planungshoheit in Bezug auf Tierhaltungsanlagen nimmt. In der vorliegenden Form ist die Regelung für die SPD nicht zustimmungsfähig.