Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag beschlossen, dass der Wille des Patienten bei Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen vorrangig berücksichtig werden soll. Edelgard Bulmahn begrüßt diese Entscheidung und nimmt dazu wie folgt Stellung:

"Nach dem Gesetzentwurf meines SPD-Kollegen Stünker, kann in einer schriftlichen Verfügung im Voraus festgelegt werden, ob und wie man später behandelt werden möchten - vorausgesetzt, der eigene Wille kann am Krankenbett nicht mehr selbst geäußert werden. Diesen Entwurf habe ich von Anfang an unterstützt. Solange die Erklärung die tatsächliche Behandlungssituation erfasst, muss der Bevollmächtigte gegenüber den Ärzten sicherstellen, dass ihr auch Folge geleistet wird. Kommen Betreuer und Ärzte hier zu unterschiedlichen Einschätzungen, wird das Vormundschaftsgericht eingeschaltet. Die neun Millionen bereits verfassten Patientenverfügung sind nach diesem Gesetz rechtlich gültig. Der Gesetzentwurf wird am 10. Juli den Bundesrat passieren und soll am 1. September 2009 in Kraft treten.

Dieser Vorschlag hat bei der namentlichen Abstimmung mit 555 zu 317 die Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Zuvor hatte das Parlament zwei Gegenvorschläge von CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und Wolfgang Zöller (CSU) mit deutlichen Mehrheiten abgelehnt.

Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für eine gesetzliche Regelung vorgelegt. Da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dieses wichtige Thema jedoch aus der Mitte des Bundestages heraus, ohne Regierungsentwurf beraten wollten, hat die Bundesregierung auf einen eigenen Gesetzentwurf verzichtet. Bis zum Schluss gab es auch im Bundestag unterschiedliche Bewertungen und Sichtweisen, die zu einem zusätzlichen Informations- und Beratungsbedarf der Abgeordneten geführt haben. Dieses umfassende Verfahren hat lange gedauert. Ich denke jedoch, dass dies wegen des wichtigen Sachverhaltes auch angemessen war.

Ich begrüße die Entscheidung des Bundestags, die schließlich eine langjährige Diskussion über das Thema abgeschlossen hat, sehr. Es stellt das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen, auch in einer sehr schwierigen Situation, auf eine sichere Rechtsgrundlage."